Parkanlage
Parken in Pinkafeld
Die Parkanlagen rund um das Technologiezentrum Pinkafeld und das Campus bieten Kurz-, Tages- und Dauerparkern eine komfortable Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zu den beiden Standorten.
Die Parkanlagen sind rund um die Uhr geöffnet und werden schrankenlos mittels automatischer Kennzeichenerkennung betrieben. Kurz- und Tagesparker können ohne vorherige Registrierung einfahren und bezahlen ihr Parkentgelt einfach bei der Ausfahrt.
| Kurzparken |
Stundenticket € 2,50 inkl. USt. |
Tagesticket € 8,50 inkl. USt. |
| Dauerparken |
Sie möchten die Parkanlage regelmäßig nutzen? Für Unternehmen und regelmäßige Nutzer stehen auch Dauerparkberechtigungen zur Verfügung. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter office@tzi-burgenland.at. Fragen zum Parken? |
1. Einfahren
Einfach in die Parkanlage einfahren – Ihr Kennzeichen wird bei der Einfahrt automatisch erfasst. Ein Parkticket oder eine vorherige Registrierung ist für Kurz- und Tagesparker nicht erforderlich.
2. Parken
Auf den gekennzeichneten Stellplätzen gilt grundsätzlich freie Parkplatzwahl. Bitte beachten Sie reservierte Stellplätze, Behindertenparkplätze und sonstige gekennzeichnete Bereiche.
3. Parkentgelt bezahlen
Vor der Ausfahrt können Sie Ihr Parkentgelt bequem bargeldlos am Kassenautomaten oder online bezahlen.
Jetzt Parkentgelt für Parksektor 1 online bezahlen
Für die Online-Zahlung geben Sie Ihr Kennzeichen auf der Zahlungsseite ein und folgen den weiteren Schritten.
4. Ausfahren
Bei der Ausfahrt wird Ihr Kennzeichen erneut automatisch erfasst und der Parkvorgang beendet.
Nutzungsbedingungen
Mit der Einfahrt kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Es gelten die vor Ort ausgewiesenen Tarife und die Nutzungsbedingungen der Parkanlage.
Unsere Nutzungsbedingungen finden Sie hier.
Datenschutz
Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Parkanlagen
Im Zusammenhang mit dem Betrieb unserer Parkanlagen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
a.) Dauerparkerverwaltung
b.) Tarifberechnung für Kurzparkkunden
c.) Kontrolle der Nutzungsbestimmungen (z.B. Parken über zwei Stellplätze)
d.) Kontrolle der rechtskonformen Verwendung (z.B. Überschreitung der Gratisparkzeit)
e.) Schutz der Einrichtungen (z.B. Vandalismus)
f.) Verfolgung missbräuchlicher Verwendung (z.B. Ausfahrt ohne Bezahlung)
g.) Online Service-Portal
h.) Automatisierte Zu- und Ausfahrt mittels KFZ-Kennzeichen
Dabei verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten:
• die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Vertragserstellung
• Daten zur Vertragserfüllung
• Zugangs- und Nutzungsdaten des Online Service-Portals
• Bildaufzeichnungen
• von Ihnen angegebene oder durch uns erhobene KFZ-Kennzeichendaten (KFZ-Kennzeichen, Zeit und Ort der Einfahrt in die bzw. Ausfahrt aus der Parkanlage, der Fahrzeugstatus (an-/abwesend), die Angabe der aufzeichnenden Kamera sowie der Parktarif)
zur Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) sowie auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO) und unserer überwiegenden berechtigten Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), welche darin bestehen, die oben genannten Zwecke zu erreichen; insbesondere erfassen und verarbeiten wir Ihre KFZ-Kennzeichen, um Ihnen eine automatisierte Zu- und Ausfahrt zu ermöglichen. Gegen diese Datenverarbeitung steht Ihnen ein Widerspruchsrecht nach Art 21 Abs 1 DSGVO zu, wenn bei Ihnen Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Für die Bildverarbeitung insbesondere des Einganges und des Zutrittsbereiches, der Ein- und Ausfahrtstore, der Kassen und Automaten sowie der Parkanlage erfolgt die Verarbeitung gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 DSG. Die Bildaufzeichnungen werden nur im Anlassfall ausgewertet, wenn entweder die überwachte Parkanlage selbst oder darin abgestellte Fahrzeuge Gegenstand einer Rechtsverletzung wurden.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Auf die Bildaufzeichnung und die Erfassung von Kennzeichendaten wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen.
Um die angestrebten Zwecke zu erreichen, kann es fallweise notwendig sein, dass wir Ihre Daten den folgenden Empfängern offenlegen. Diese Offenlegung kann erfolgen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung:
| EMPFÄNGER | ZWECK | GESCHÄFTSSITZ (LAND) GRUNDLAGE FÜR ÜBERMITTLUNG IN DRITTLAND [2] | |
| PKE Electronics GmbH | Softwareanbieter, Supportleistungen (Auftragsverarbeiter) | Innerhalb des EWR³ | |
| EasyPark Austria GmbH | Abrechnung von Parkgebühren (Sub-Auftragsverarbeiter) | ||
| Versicherungen | zB bei Beschädigungen | ||
| Inkassobüro, Rechtsanwälte, Behörden, Gerichte | Eintreibung von Forderungen, gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen | ||
Speicherdauer und Umgang mit Kennzeicheninformationen
Allgemein
1. Bilder von Kfz-Kennzeichen sowie Kennzeichenzeichenfolgen werden nur so lange gespeichert, wie es zur Abwicklung des Parkplatzvertrags erforderlich ist (bei Kurzzeitparkern entsprechend zeitlich begrenzt).
2. Es werden keine Videos gespeichert.
3. Es erfolgt keine Personenerkennung und keine Nachverfolgung von Bewegungen von Personen. Personen auf Bildern werden, soweit technisch möglich, verpixelt (abhängig vom jeweiligen Standort und den örtlichen Gegebenheiten).
Unbekannte Kurzzeitparker
1. Kennzeichenbilder werden sofort gelöscht, wenn innerhalb der kulanten Durchfahrtsfrist (standardmäßig 2 Minuten) eine Ein- und Ausfahrt ohne Parkvorgang erfolgt.
2. Wenn ein Parkvorgang abgeschlossen und vollständig bezahlt wurde, werden die Bilder 14 Tage nach dem Verlassen des Parkplatzes gelöscht und die Kennzeicheninformationen anonymisiert. Die Aufbewahrung von 14 Tagen ist erforderlich, um mögliche Rückbuchungen von Kreditkartentransaktionen bearbeiten zu können.
3. Wenn ein Parkvorgang abgeschlossen, jedoch nicht vollständig bezahlt wurde (Vertragsverletzung), werden die Bilder bis 8 Wochen nach Zahlungseingang gespeichert.
Bekannte Vertragsparker
1. Allgemein: Kennzeicheninformationen werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des Parkplatzvertrags erforderlich ist.
2. Regelmäßige Parkvorgänge: Speicherung nur für die Dauer des aktiven Vertrags.
3. Nutzungsabhängige Abrechnung („Pay per Use“): Speicherung bis 8 Wochen nach Zahlungseingang.
4. Vertragsverletzung: Speicherung bis 8 Wochen nach Eingang der Zahlung der offenen Forderung.


